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Anzahl der insgesamt in Ihrem Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter/innen
Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiter/innen in Ihrem Unternehmen
Sie sind öffentlicher Arbeitgeber des Bundes gemäß § 159 Abs. 1 SGB IX
Ja
Nein
Ihre zu zahlende Schwerbehindertenausgleichsabgabe pro Monat
Ihre zu zahlende Schwerbehindertenausgleichsabgabe pro Jahr
Diese Abgabe können Sie reduzieren. Durch die Beauftragung von Werkstätten für behinderte Menschen oder der gdw süd beschäftigen Sie indirekt schwerbehinderte Mitarbeiter/innen und können 50 % dieser Wertschöpfung (Arbeitsleistung) auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.
Das heißt für Sie: Arbeitsleistung in Höhe von
beauftragen und keine Schwerbehindertenausgleichsabgabe mehr bezahlen.
Erleichterungen für kleinere Betriebe bzw. Dienststellen:
Arbeitgeber mit
jahresdurchschnittlich weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen; sie zahlen je Monat 125 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen;
jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen 2 Pflichtplätze besetzen; sie zahlen 125 Euro, wenn sie weniger als 2 Pflichtplätze besetzen, und 220 Euro, wenn weniger als 1 Pflichtplatz besetzt ist.
Quelle:
https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon-a-z/ausgleichsabgabe/
Da dieses Themenfeld eine gewisse Komplexität aufweist, soll Ihnen die Berechnung auf dieser Seite als Orientierung dienen, sie ist jedoch ohne Gewähr. Sprechen Sie mit uns! Gerne zeigen wir Ihnen Ihr individuelles Einsparpotenzial auf.