Rechnen Sie mit uns!

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Diese Abgabe können Sie reduzieren. Durch die Beauftragung von Werkstätten für behinderte Menschen oder der gdw süd beschäftigen Sie indirekt schwerbehinderte Mitarbeiter/innen und können 50 % dieser Wertschöpfung (Arbeitsleistung) auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.

 beauftragen und keine Schwerbehindertenausgleichsabgabe mehr bezahlen.



Erleichterungen für kleinere Betriebe bzw. Dienststellen:

Arbeitgeber mit
  • jahresdurchschnittlich weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen; sie zahlen je Monat 125 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen;
  • jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen 2 Pflichtplätze besetzen; sie zahlen 125 Euro, wenn sie weniger als 2 Pflichtplätze besetzen, und 220 Euro, wenn weniger als 1 Pflichtplatz besetzt ist.
Quelle: https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon-a-z/ausgleichsabgabe/

Da dieses Themenfeld eine gewisse Komplexität aufweist, soll Ihnen die Berechnung auf dieser Seite als Orientierung dienen, sie ist jedoch ohne Gewähr. Sprechen Sie mit uns! Gerne zeigen wir Ihnen Ihr individuelles Einsparpotenzial auf.